BRAND IM BURBACHER „GEISTERHAUS“

Redaktion

Saarbrücken –

In Saarbrücken-Burbach in der Luisenthaler Straße 172 bis 174 wird gegen 16:45 Uhr ein Kellerbrand gemeldet im sogenannten „Schandfleck“ oder „Geisterhaus“. Als die Feuerwehrleute an der Bauruine eintreffen, ist die gesamte Strasse stark verqualmt. Was zunächst nach einem grösseren Feuer aussieht, entpuppt sich zum Glück nur als ein schnell bezwingbarer Brand von Unrat im Untergeschoss.

„Die Ruine war für die Einsatzkräfte nicht leicht begehbar, weshalb auch die Drehleiter zum Einsatz kam und der Weg über ein Seitenfenster gewählt wurde. Auch wurde das Gebäude nach immer wieder darin lebenden Randständigen abgesucht. Es befanden sich keine Personen im Gebäude“, so der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr Saarbrücken.

Durch den Einsatz kam es durch die Vollsperrung jedoch zu einem rund einstündigen Busstau, weshalb drei Buslinien in dieser Zeit stillstanden. Autofahrer konnten zwischenzeitlich teilweise im Stau wenden.

Im leerstehenden Gebäude brennt es immer wieder einmal.

BILD Saarland berichtete zuletzt im Juni 2019: Seit Mai 2002 darf die Immobilien-Ruine offiziell nicht mehr vermietet werden. Hinter der Bröckel-Fassade tobt ein Kampf um Millionen!

Die Besitzerin (91) und ihre Familie fordern 12,4 Mio. Euro Entschädigung von den Kohleförderern der RAG. Das Verfahren wird beim Landgericht unter dem Aktenzeichen 4O477/05 geführt. Nach BILD-Infos werfen die Eigentümer der RAG vor, dass der Bergbau für die Schäden am Gebäude schuld ist.

RAG-Sprecher Gregor Zewe bestätigt: „Der Streitwert betrug ursprünglich rund zwei Millionen Euro. Er wurde inzwischen auf rund 12,4 Millionen Euro erhöht.“ Geld, das die Besitzer, offenbar gut gebrauchen können. Nach BILD-Infos sollen sie mehr als 50 000 Euro Schulden bei der Stadt gehabt haben. Ein Teil soll inzwischen beglichen worden sein. Anfragen beim Anwalt der Familie blieben unbeantwortet.

Ob die Eigentümer mit der Schrott-Immobilie nochmal das große Geld machen können? Die RAG bezweifelt das. Zewe: „Der schlechte Zustand des Gebäudes ist vielmehr die Folge konstruktiver Mängel sowie Jahrzehnte langer unterlassener Instandhaltung und Verwahrlosung durch die Eigentümerin.“ Laut RAG hätten mehrere Gutachter bestätigt, dass die Schäden am Gebäude nur zu einem sehr geringen Teil auf den Bergbau zurückzuführen sei.

Zewe: „Zuletzt bot RAG 2018 eine gütliche Einigung an. Sie scheiterte leider an völlig überzogenen und illusorischen Forderungen des anwaltlichen Vertreters der Gegenseite.“ Wann die Richter entscheiden, steht noch nicht fest.

Fotos: Thorsten Kremers