IS-Prozess: Taktischer Heiratsantrag

Redaktion

Saarbrücken –

Der Prozess gegen den mutmaßlichen IS-Terroristen Michael A. erhielt vor dem Landgericht Saarbrücken einen herben Rückschlag: Der Angeklagte machte seiner mitangeklagten Partner während einer Videovernehmung einen Heiratsantrag. Dadurch Durch können ihre früheren Aussagen zu Michel A. vor Gericht nicht verwertet werden.

Ein schweres Belastungsmoment der Anklage wurde aus dem Verfahren entfernt, es bleibt nicht mehr viel übrig. Aus Sicht der Verteidiger ist das, was nun übrig bleibt, bei Weitem nicht ausreichend für ein verurteilendes Urteil.

Für den Angeklagten bleibt weiterhin ein Telegram-Chat seiner Lebensgefährtin mit einer verdeckten Ermittlerin belastend. Diese hatte sich als Kontaktperson zum IS ausgeben.

Das Gericht geht anscheinend immer noch von einem dringenden Tatverdacht aus, denn es hat den Haftbefehl gegen den 39-Jährigen nicht aufgehoben.