Grosseinsatz! Angebliche Erschiessung

Redaktion

Saarbrücken (OTS)

Freitag Abend meldete eine männliche Person kurz nach 20.00 Uhr ein mögliches Tötungsdelikt in Saarbrücken-Malstatt. In einem Mehrparteienhaus in der Lebacher Straße soll laut dem Anrufer eine Frau erschossen worden sein. Die Mitteilung wurde als ernsthaft bewertet, weshalb sofort starke Kräfte der Polizei den angeblichen Tatort aufsuchten, hierunter auch Kräfte der Operativen Einheit (OPE) mit besonderer Schutzausrüstung, Maschinengewehren, Schutzschildern und einem Rammbock.

Während sich die OPE-Kräfte auf einen Zugriff vorbereiteten, wurde die Lebacher Straße weiträumig abgesperrt. Auch der Saarbahnverkehr wurde eingestellt. Zunächst musste die Einsatzleitung davon ausgehen, dass aus dem betreffenden Gebäude geschossen wird und in der Folge Unbeteiligte von Patronen getroffen werden können. Eine extrem gefährliche Situation also für Einsatzkräfte und Passanten.

Da zu diesem Zeitpunkt davon auszugehen war, dass in dem Gebäude Gefahr für Leib und Leben bestand, zögerten die Spezialkräfte nicht lange. Unter Vorhalt der Maschinengewehre und mit einem Rammbock ausgestattet öffneten die OPE-Kräfte die beschriebene Wohnung gewaltsam. Erste Entwarnung: Es konnten weder eine getötete Frau, noch ein mutmasslicher Täter darin festgestellt werden.

Im Anschluss wurde das gesamte Anwesen komplett durchsucht. Auch im Umfeld wurden Nachbargebäude abgesucht, ein Kioskgeschäft durchsucht. Der Sachverhalt konnte jedoch weiter nicht bestätigt werden.

Ermittlungen und Anwohner-Befragungen durch Polizeibeamte des Kriminaldauerdienstes im betreffenden Wohngebäude konnten den Sachverhalt bisweilen ebenfalls nicht weiter aufklären.

Die Sicherheitsabsperrung wurde um 21:20 Uhr wieder freigegeben. Der Ermittlungseinsatz wurde gegen 22:30 Uhr beendet.

„Die Ermittlungen wegen des Verdachtes eines Missbrauchs von Notrufen und Vortäuschens einer Straftat werden aber fortgeführt“, so ein Sprecher der Polizei.

Sollte der Telefon-Täter ermittelt werden, so können auf ihn erhebliche Folgen zukommen: Die Kosten solcher Einsätze belaufen sich schnell im mehrstelligen Tausend-Euro-Bereich. Zudem drohen dem Anrufer eine empfindliche Geldstrafe und drei bis fünf Jahre Gefängnis.

Laut einem Rechtsportal sollte der Verursacher des Einsatzes besser Reue zeigen und sich selbst anzeigen, bevor ihm die Ermittler auf die Spur kommen. „Die Anzeige gegen sich selbst kann sich strafmildernd auswirken, nämlich wegen tätiger Reue (§ 320 StGB). Einzelne Straftatbestände normieren sogar unter engen Voraussetzungen eine Strafbefreiung“, so eine allgemeine Empfehlung von Anwälten zu Selbstanzeigen im Strafrecht.